Es gibt die Fährte auch als gesonderte Prüfungsstufe.
Fährtenhund I und Fährtenhund II
Der Fährtenleger hat die Aufgabe, für die höheren Prüfungsstufen die Fährten zu legen. In den Übungsstunden und bis zur Prüfungsstufe VPG I legt der Hundeführer seine Fährte selbst.